Die Brandschutzordnung wird erstellt nach den Vorgaben der DIN 14096 (Teile A,B und C). Der Brandschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass sie aktuell gehalten wird. Die Brandschutzordnung ist informativ, und sollte möglichst kurz und stichpunktartig auf bestimmte Verhaltensregeln hinweisen.
Es sollte so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig in der Ordnung stehen. Wenn ein Unternehmen unterschiedliche Abteilungen hat, so mag es sinnvoll sein, auch unterschiedliche bzw. teilweise abweichende Inhalte in die Brandschutzordnung einzugeben. Solche Bereiche können sein: Kantine, Produktionsbereiche, Lagerung, EDV-Bereich.
Wir beraten Sie in allen Fragen zum Thema Brandschutzordnung. Bei neuen Vorhaben übernehmen wir die Projektüberwachung und erstellen für Sie die Brandschutzordnung.
Angebot "Brandschutzordnung" nach DIN 14096 im Überblick:
- Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher.
- Brandschutzordnung Teil B: (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Zum Beispiel an Bewohner und Beschäftigte.
- Brandschutzordnung Teil C: (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Zum Beispiel für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsingenieure.