Externer Brandschutz­beauftragter



Externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV-I 205-003

Die Verhütung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben in jedem Betrieb. Zum Aufbau einer Brandschutzorganisation in einem Betrieb und den damit verbundenen vielfältigen Aufgaben sollte jedoch zusätzlich in jedem Betrieb ein Brandschutzbeauftragter bestellt sein. Diese sollen zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Betriebes rechtzeitig eingebunden werden. Der Brandschutzbeauftragte ist damit der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

 

Verfügt Ihr Betrieb über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder können keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet werden, so ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu ernennen. Die Mitarbeiter von brandmauer-nord besitzen die Anerkennung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen nach DGUV-I 205-003 zum Brandschutzbeauftragten und übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Brandgefährdungen an den Arbeitsplatz und wirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mit, soweit sie den Brandschutz betreffen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement. Wir planen, organisieren und führen Räumungsübungen in Ihrem Unternehmen durch und kontrollieren Ihre Flucht- und Rettungswegpläne sowie Alarmpläne. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren und wirken bei der Umsetzung von behördlichen Anordnungen mit.