Rauchmelderwartung
Für den Einbau der Rauchwarnmelder und dessen Rauchmelderwartung ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich. Er muss auch dafür Sorge tragen, das die Rauchmelderwartung überhaupt durchgeführt wird.
In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht allein beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.
Die fachgerechte Wartung ist unerlässlich, um die einwandfreie Funktion des Rauchmelders zu gewährleisten.

Unsere erfahrenen Fachkräfte stellen sicher, dass Ihre Geräte stets einwandfrei funktionieren und im Ernstfall zuverlässig Alarm schlagen.