Die Brandsicherheitswache (BSW) ist sowohl dem Vorbeugenden als auch dem Abwehrenden Brandschutz zuzuordnen.
Sie wird durchgeführt, um die Brandsicherheit immer dann zu gewährleisten, wenn bei Veranstaltungen und Maßnahmen eine erhöhte Brandgefahr besteht. Und im Falle eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen oder eine erhöhte Brandgefahr besteht und erhebliche Sachwerte gefährdet werden.
Vorrangiges Ziel der Brandsicherheitswache ist die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen.
Brandsicherheitswachen werden gemäß des Brandschutzgesetzes, der Versammlungsstättenverordnung und der Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten angeordnet.
Brandsicherheitswachen können angeordnet werden bei:
- Messen und Ausstellungen
- Feuerwerken und Brauchtumsfeuern (z. B. Osterfeuer)
- Volksfesten, Märkten, Straßenfesten
- Motorflug-und Ballonflugveranstaltungen
- kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen in nicht als Versammlungsstätte vorgesehenen baulichen Anlagen
- Schweißarbeiten in Betrieben oder Gebieten, in denen ein Verbot im Umgang mit offenem Feuer besteht, etc.
Voraussetzung zur Aufstellung einer Brandsicherheitswache ist ein erhöhtes Gefahrenpotential. Dieses ist z. B. gegeben
- wenn eine größere Anzahl von Menschengefährdet ist und/oder ein Verlust an erheblichen Sachwerten zu befürchten ist.
- bei Großveranstaltung im Freien/im Gelände
- bei ungünstiger Löschwasserversorgung
- bei feuergefährlichen Handlungen
Das Angebot “Brandsicherheitswache im Überblick”
- Durchführung der Brandsicherheitswache
- Wir stellen für ihre Arbeiten im Bereich Brandschutz ausgebildetes Personal mit Atemschutztauglichkeit nach G26.3
- Wir stellen geeignetes Löschmittel für die Veranstaltung
- Wir kontrollieren das Einhalten der Brandschutzvorschriften
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