Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sicherstellen
Kein Unternehmer möchte die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter aufs Spiel setzen. Durch die Gefährdungsbeurteilung können präventiv Gefährdungen und Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter ermittelt und mit entsprechenden Maßnahmen begrenzt werden. Durch die rechtzeitige Eliminierung von Gefährdungsfaktoren kann die Produktivität und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter gesteigert werden. Zusätzlich sind Sie als Unternehmer gesetzlich zu der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Dies ergibt sich aus:
- dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
- der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
- den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3).
- dem Mutterschutzgesetz
Durch unsere Expertise und die Aktualität unserer Ausbildung sind wir der Partner für die Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite oder führen selbstständig durch.
Unser Angebot umfasst:
- Ermitteln bzw. Abgrenzen der Arbeitssysteme
- Definieren der Arbeitsbereiche
- Analyse der Gefährdungsfaktoren und Belastungen
- Beurteilung anhand der gesetzlichen Grundlage bzw. Risikoermittlung.
- Unterstützung zur Ermittlung der Schwerpunkte
- Hilfestellung bei der Zielfindung und Umsetzung
- Überprüfung der Wirksamkeit
Hierbei halten wir uns an die aktuelle Gesetzeslage. Gerne übernehmen wir auch die regelmäßige Überprüfung der Aktualität der Gefährdungsbeurteilung, die jährlich durchzuführen ist.
Durch unsere Mitgliedschaft in großen Organisationen bilden wir unsere Mitarbeiter ständig weiter aus um Ihnen die optimale Beratung gewährleisten zu können.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Gefährdungsbeurteilung . Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen würden.