Betriebsanweisungen



Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz

Um Mitarbeiter effektiv vor Gefahren an ihrem Arbeitsplatz schützen zu können, ist es unerlässlich, dass sich alle Beschäftigten über die Gefahren informieren. Betriebsanweisungen regeln tätigkeits- und arbeitsplatzspezifisches Verhalten und können als Grundlagen der Unterweisungen herangezogen werden. Die beiden bekanntesten Arten sind Betriebsanweisungen für Maschinen und für Gefahrstoffe. Bei der Erstellung sind die Angaben der Hersteller oder Sicherheitsdatenblätter die Grundlage. Dazu werden sicherheitstechnische Regelwerke mit eingebunden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen in folgenden Bereichen:

  • tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisationsanweisungen
  • Gefahrstoffbetriebsanweisungen