Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen entsprechend durch den Unternehmer zu unterweisen und der Umgang mit den vorhandenen Löschmitteln ist in Form von praktischen Übungen zu schulen. Die Notwendigkeit und die Anzahl der Brandschutzhelfer hängen von der Größe des Unternehmens sowie der möglichen Brandszenarien ab.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Gemäß Abschn. 6.2 ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. Die Anzahl dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten wird i. d. R. als ausreichend angesehen, wobei Faktoren wie erhöhte Brandgefährdungen, Schichtbetrieb, Abwesenheiten etc. zu berücksichtigen sind.
1 Aufgaben
1.1 Brandbekämpfung
Eine wesentliche Aufgabe der Brandschutzhelfer ist die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Löschmitteln. Dazu müssen sie in der Handhabung der am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden.
Sind in einem Betrieb Wandhydranten vorhanden, dann sind die Brandschutzhelfer auch in die Bedienung der Wandhydranten einzuweisen.
Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeiter und für die externen Rettungskräfte entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. durch eine entsprechende Armbinde oder eine speziell gekennzeichnete Rettungsweste). Dies ist auch sehr wichtig, um Missverständnisse im Rahmen der Evakuierung von Gebäuden zu vermeiden (vgl. Kap. 1.2).
1.2 Evakuierung
In weitläufigen baulichen oder technischen Anlagen mit entsprechender Mitarbeiterkapazität und in Gebäuden mit hohem Aufkommen von betriebsfremden Personen, kann der Einsatz von Brandschutzhelfern (auch Evakuierungshelfer genannt) sinnvoll sein. Ziel ist es hierbei, die Evakuierung geordnet ablaufen zu lassen und die komplette Räumung der jeweiligen Bereiche zu überwachen. Die Größe des zugewiesenen Abschnitts sollte es dem Brandschutzhelfer noch ermöglichen, das Gebäude selbst sicher zu verlassen.
Die Erfassung der Vollzähligkeit aller Mitarbeiter auf dem Sammelplatz kann ebenfalls im Aufgabengebiet der Brandschutzhelfer liegen.
Werden in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die aufgrund ihrer Behinderung bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen benötigen, müssen diese Personen benannt und mit den personenbezogenen Maßnahmen vertraut gemacht werden. Für diesen Personenkreis sind regelmäßige Übungen grundsätzlich erforderlich – auch dann, wenn mit den übrigen Beschäftigten keine Evakuierungsübungen notwendig sind.
Je nach betrieblichen Besonderheiten können Brandschutzhelfer für weitere Aufgaben im Brandfall vorgesehen werden (z. B. Einweisen der Feuerwehr).
2 Ausbildung
Die Brandschutzhelfer müssen im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig unterwiesen werden. Zum Unterweisungsinhalt gehören:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
- Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
- Gefahren durch Brände,
- Verhalten im Brandfall.
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung für Brandschutzhelfer.
Die Ausbildung des Brandschutzhelfers ist abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben, die er in seinem Betrieb im Brandfall wahrnehmen soll. In Betrieben mit Brandschutzbeauftragten wird dieser gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft die Aufgaben ermitteln, die bei einem Brandfall von den Brandschutzhelfern wahrgenommen werden sollen.
3 Benennung
Der Unternehmer und seine Führungskräfte müssen entsprechend geeignete Mitarbeiter auswählen und schriftlich benennen. Die Benennung sollte sich dabei jeweils an den baulichen und betriebsspezifischen Erfordernissen orientieren. Außerdem ist die Sicherstellung der Aufgaben der Brandschutzhelfer auch für den Schichtbetrieb zu gewährleisten.
Betriebliche Feuerwehren nehmen i. d. R. die Aufgaben der Brandschutzhelfer selbst wahr. Die Benennung zusätzlicher Brandschutzhelfer sollte daher in Absprache mit dem Leiter der Betrieblichen Feuerwehr erfolgen.
Die zugewiesenen Aufgaben als Brandschutzhelfer dürfen die Fähigkeiten der jeweiligen Person nicht übersteigen und diese auch nicht in eine gefährliche bzw. unkontrollierbare Situation bringen.
Das Angebot „Brandschutzhelfer“ im Überblick:
- Die Bedeutung des betrieblichen Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung
- Grundlagen der Löschlehre
- Verhalten im Brandfall
- Handhabung der Feuerlöscher
- Praktische Löschübung an einer Brandsimulationsanlage
Dauer: 4 Unterrichtseinheiten à 45 Min. (nach vfdb und vbbd)