Technische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel



"Technik, die begeistert" sagt die Werbung - "Technik, die schützt" sagen wir!

Die teuerste Technik nützt nichts, wenn sie nicht fachgerecht eingebaut oder nicht dem Zweck entsprechend ausgewählt wurde.

Mit dem Betrieb der jeweiligen Brandschutztechnik kommt der Betreiber seiner allgemeinen Rechtspflicht nach, Gefahren von Personen und Sachen abzuwenden. Dazu muss die jeweilige Brandschutztechnik fachgerecht zur Inbetriebnahme bereitgehalten werden oder installiert sein. Um die Funktionalität der verschiedenen Brandschutztechniken dauerhaft zu erhalten, sind für die jeweiligen technischen Geräte und Anlagen die spezifischen Angaben der Hersteller zur sachgerechten Bedienung und regelmäßigen Wartung sowie Instandsetzung zur Störungsbeseitigung zu beachten.

Nur durch die regelmäßige Instandhaltung wird die Gefahr von Schäden minimiert und entscheidend das Haftungsrisiko des Betreibers reduziert. Die lückenlose Aufzeichnung geleisteter Kontroll-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen und deren Aufbewahrung in Prüf- oder Betriebsbüchern stellt die betreiberseitige Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sicher und verringert das Risiko an Verlust im Schadensfall.