Technische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel



Während es für private Wohnungen und große Zweckbauten klare gesetzliche Brandschutz-Vorschriften gibt, ist dies für kleine Sonderbauten wie Kitas, Seniorenheime und kleinere Hotels bis max. 60 Betten teilweise länderspezifisch, meist jedoch gar nicht geregelt. Hier gibt es bislang noch keine gesetzlich bindenden Vorschriften für den anlagentechnischen Brandschutz.

Eine Brandmeldeanlage, ob mit Aufschaltung zur Feuerwehr oder ohne, kommt auf Grund der hohen Kosten nicht infrage. Stand-alone oder funkvernetzte Rauchwarnmelder sichern das Objekt von Seiten der Bauaufsicht jedoch nur unzureichend ab.

Genau für diese Fälle gibt es seit einigen Jahren die Empfehlung für Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2.

Bleibt die Frage: Funk oder Kabel?
In manchen Objekten ist eine Verkabelung der Melder durch architektonische, technische oder organisatorische Gegebenheiten nicht möglich, optisch störend oder mit hohen Kosten verbunden und damit unwirtschaftlich.
Unsere Brandwarnanlagen eignen sich bestens für den nachträglichen Einbau ohne Änderung der Gebäudeinstallation. Durch die einfache Anbindung können bei Bedarf auch nur einzelne Bereiche einer Anlage mit Funkmeldern ausgestattet werden.

Zertifizierte Qualität
Die Brandmeldezentralen sind durch den VdS gemäß Bauproduktenverordnung CPR nach den Normen EN 54-4 und EN 12094-1 sowie gemäß VdS-Richtlinien geprüft und zertifiziert.

Die Brandmelder, Module und Signalgeber sind durch den LPCB, BSI bzw. VdS gemäß Bauproduktenrichtlinie CPD oder Bauproduktenverordnung CPR nach der Norm EN 54 geprüft und zertifiziert.

Die Netzgeräte besitzen eine VdS-Anerkennung und sind durch den VdS gemäß Bauproduktenrichtlinie CPD nach der Norm EN 54-4:2006 geprüft und zertifiziert.